Risikolebensversicherung

Mit der Risikolebensversicherung können Sie finanzielle Vorsorge für den Fall Ihres Todes treffen. Für junge Familien und Eigenheimbesitzer mit Restschuld gehört die Risikolebensversicherung zur Existenzabsicherung. Im Todesfall erfolgt die Auszahlung an die von Ihnen begünstigten Personen. Da es sich um eine reine Risikoabsicherung handelt, ist der Beitrag auch entsprechend günstig. Mit unserem Vergleich finden Sie die passende Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine Individualversicherung. Sie entspricht einer klassischen Lebensversicherung mit integriertem Schutz im Todesfall. Beim Ableben des Versicherten wird die vertraglich vereinbarte Summe an die als Begünstigte genannten Personen ausgezahlt. So lassen sich mit einer Risikolebensversicherung vor allem die Menschen, die Ihnen besonders verbunden und wichtig sind, für den Fall Ihres Todes finanziell absichern.

Risikolebensversicherung: Finanzielle Sicherheit für Ihre Lieben

Eine Risikolebensversicherung wird in der Regel abgeschlossen, damit die Familie im Todesfall abgesichert ist, vor allem dann, wenn noch Schulden aus einer langfristigen Investition, etwa einer Baufinanzierung, vorhanden sind. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie also bei bestimmten finanziellen Risiken auch gezielt Vorsorge treffen. Die Höhe der Versicherungssumme orientiert sich dabei an die zu erwartenden Kosten.
Primär geht es freilich darum, über Ihre Risikolebensversicherung Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder abzusichern. Begünstigt sein können aber auch andere Personen, wie Freunde, Geschäftspartner oder Patenkinder, ja sogar Unternehmen, Stiftungen und Vereine. Sie allein bestimmen, wen Sie in den Versicherungsschutz Ihrer Risikolebensversicherung miteinbeziehen. Die Versicherungssumme kann dabei auch prozentual auf mehrere Begünstigte aufgeteilt sein.

Formen der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung in ihrer klassischen Form stellt die Begünstigung einer natürlichen oder juristischen Person dar. Daneben gibt es noch zwei weitere Varianten: die sog. verbundene Risikolebensversicherung und die Restschuldversicherung.
Bei der verbundenen Risikolebensversicherung sind zwei Personen in derselben Police zu etwas günstigeren Beiträgen versichert. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein bei zwei familiären Hauptverdienern oder auch bei Geschäftspartnern. Die Absicherung erfolgt hier genau für den Fall, dass einer von beiden stirbt.
Die Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung sichert – wie der Name schon sagt – die Abzahlung einer Restschuld (Darlehen, Kredit o.Ä.) ab. Da diese Restschuld durch Tilgung im Laufe der Zeit immer weiter abnimmt, können Sie hier allerhand Kosten sparen, indem Sie eine Risikolebensversicherung mit jährlich fallender Deckungssumme abschließen.

Risikolebensversicherung: Das sollten Sie beachten

Ihre Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme nur aus, wenn Sie tatsächlich innerhalb des versicherten Zeitraums sterben. Dieser Zeitraum wird vertraglich vereinbart. Überleben Sie, dann verfällt die Risikolebensversicherung. Von Ihren Beiträgen erhalten Sie nichts zurück, denn es handelt sich ja schließlich nicht um eine kapitalbildende Lebensversicherung, der ein Sparplan zugrunde liegt.
Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten Sie sich zuvörderst Gedanken über die Höhe der Versicherungssumme machen. Dabei sind Ihre persönlichen Lebensumstände entscheidend. Als Familienvater und Hauptverdiener sollten Sie zum Beispiel eine möglichst hohe Versicherungssumme vereinbaren, um Ihre Frau oder Ihren Partner und Ihre Kinder für den Fall Ihres Todes nachhaltig finanziell abzusichern. Das schlägt freilich durch auf die Höhe Ihrer Beiträge.
Bei der Festsetzung der Beitragshöhe spielen daneben verschiedene Kriterien eine Rolle, mit denen die Wahrscheinlichkeit gemessen wird, ob die Risikolebensversicherung später auch zahlen muss. Im Einzelnen sind dies:

1. das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss
2. die Vertragslaufzeit
3. Berufsrisiken
4. der Bildungsstand
5. Freizeitrisiken
6. Gesundheitsrisiken

Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung besteht der Versicherer in der Regel auf einer Gesundheitsprüfung, die durch eine ärztliche Untersuchung, eine von Ihnen genehmigte Auskunft Ihres Hausarztes (Entbindung von der Schweigepflicht) oder das wahrheitsgemäße Ausfüllen eines entsprechenden Fragebogens erfolgen kann. Lassen Sie es hier an der gebotenen Sorgfalt fehlen, kann Ihnen die Risikolebensversicherung im schlimmsten Fall fristlos gekündigt werden.

Risikolebensversicherung – Auf der Suche nach den besten Tarifen

Bei der Risikolebensversicherung gilt wie bei allen anderen Versicherungen: Vergleichen Sie vor einem Vertragsabschluss Tarife, Konditionen und Anbieter! Es gibt große Unterschiede. Ein Vergleich bei den Risikolebensversicherungen erfordert jedoch viel Zeit und Aufwand, wenn er sich für Sie lohnen soll. Greifen Sie deshalb gern auf die Hilfe und Beratung von Private Advice zurück! Wir sind für Sie da. – Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin!

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