Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Berufstätigen unentbehrlich. Denn in Deutschland wird inzwischen statistisch gesehen jeder 5. Berufstätige im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, verliert folglich sein Einkommen und ist auf staatliche Unterstützung, im Extremfall sogar auf HARTZ IV angewiesen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie unbedingt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die BU Experten von Private Advice helfen Ihnen gern dabei, die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden!
Anders als beispielsweise bei der Kranken- oder Pflegeversicherung gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten wurden durch eine in drei Stufen aufgeteilte Erwerbsminderungsrente ersetzt:
• Versicherte, die noch mindestens 6 Stunden pro Tag eine beliebige Tätigkeit verrichten können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente.
• Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und unter 6 Stunden eine beliebige Tätigkeit verrichten kann.
• Nur wer weniger als 3 Stunden pro Tag eine beliebige Tätigkeit verrichten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Dabei gilt: Sie können auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Berufe verwiesen werden – ungeachtet Ihrer Qualifikation, Lebensstellung oder Zumutbarkeit!
Berufstätige, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, werden bei der Einstufung der Berufsunfähigkeit wie bisher behandelt. Sie erhalten jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
Arbeitnehmern, die nach dem 02.01.1961 geboren sind, sichert im Falle einer Berufsunfähigkeit die Gesetzliche Rentenversicherung also nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens. Vor einer Wartezeit von 5 Jahren haben sie in der Regel keinerlei Anspruch auf Leistungen – ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger.
Selbstständige sind finanziell auf sich allein gestellt, wenn Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (und selbst bei Beitragszahlung besteht teilweise keine Leistungspflicht!).
Freiberufler müssen trotz Leistungen der Versorgungswerke mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.
Bei Beamten vergrößert sich durch Dienstrechts- und Versorgungsreform die Einkommenslücke erheblich. Gekürzte Anerkennung von Ausbildungszeiten sowie Versorgung nur noch aus der tatsächlich erreichten Stufe waren die gravierendsten Änderungen.
Deswegen ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Berufstätigen – egal ob festangestellt oder selbständig – grundsätzlich zu empfehlen.
Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie ist immer von Ihren individuellen Voraussetzungen abhängig. Ihre familiären und beruflichen Umstände – siehe Berufsunfähigkeit Berufsgruppen – spielen eine entscheidende Rolle in der Beurteilung, welche BU-Versicherung als richtig und wichtig für Sie einzuschätzen ist. Bleiben Sie in Ihrer Einschätzung aber immer realistisch und lassen Sie sich durch allzu viel versprechende oder günstige Angebote nicht zu voreiligen Entscheidungen für eine bestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung verleiten! Durch unsere professionelle Beratung finden wir gemeinsam mit Ihnen die passende BU-Versicherung für Sie.
• Berechnung Ihrer persönlichen Versorgungslücke
• Erstellung einer Vergleichsberechnung von ca. 80 Gesellschaften mit Hilfe der Software von Morgen & Morgen und Levelnine
• Gegenüberstellung von selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen, Kombinationen mit Lebens- oder Rentenversicherungen und sog. Fonds-Berufsunfähigkeitsversicherungen mit eingebautem „Geld-zurück-Effekt“ sowie der steueroptimierten Basisrente
• Beurteilung und Erläuterung der Versicherungsbedingungen anhand der Expertise von Levelnine
• Individuelle Risikovoranfrage: Bei Vorerkrankungen fragen wir zeitgleich bei mehreren Gesellschaften den gewünschten Versicherungsumfang an. Somit vermeiden Sie den nachteiligen Eintrag in die sog. Sonderwagnisdatei und verbauen sich keine Chancen auf künftigen Versicherungsschutz.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf und fragen Sie nach einem für Sie passenden BU-Schutz. Sie werden sehen, dass es sich für Sie lohnt!
Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 VersVermV
Kontaktdaten:
PA Versicherungsmakler GmbH
Steffen Strobel
August-Müller-Str. 24
71691 Freiberg
Telefon: 07141-992910
Telefax: 07141-789958
E-Mail: info@pa-makler.de
Webseite: https://www.privateadvice.de/
Tätigkeitsart:
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Gemeinsame Registerstelle:
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-HDIS-RXF0H-67
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Zuständige Registrierungsbehörde:
IHK Stuttgart
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
Telefon: 0711-20 05-0
Telefax: 0711-20 05-354
E-Mail: info@stuttgart.ihk.de
Webseite: www.stuttgart.ihk.de
Anschriften der Schlichtungsstellen:
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren
teilzunehmen. Folgende Schlichtungsstellen können angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr (http://ec.europa.eu/consumers/odr)
Beschwerden
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden unverzüglich bearbeitet.
Informationen über die Vergütung bei der Versicherungsvermittlung
Soweit nicht anders vereinbart beraten wir Sie und erhalten für unsere Vermittlung eine Vergütung durch den Versicherer, welche in dem Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist.