Riesterrente

Mit der Riesterrente können Sie staatlich gefördert für Ihr Rentenalter vorsorgen. Mit den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen kann die Riesterrente eine beachtliche Rendite erreichen. Sie sollte deshalb für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer obligatorisch sein. Mit unserem Vergleich finden Sie das passende Produkt für Ihre Riesterrente!

Alles rund um die Riesterrente

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente, die durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert wird. Ebenso wie die Rürup- oder Basisrente gehört die Riesterrente zur sog. 3. Säule der Altersvorsorge. Die Riesterrente ist nach dem SPD-Politiker Walter Riester benannt, der unter Bundeskanzler Gerhard Schröder von 1998 bis 2002 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gewesen ist und im Zuge der Rentenreform die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch staatliche Zuschläge vorgeschlagen hat.

Riesterrente: Was Sie vom Staat erwarten dürfen

Das Beste an der Riester-Rente ist, dass Sie beim Riestern vom Staat unterstützt werden. Sie erhalten staatliche Zulagen und/oder werden durch den Sonderausgabenabzug bei Ihrer Einkommensteuererklärung begünstigt.
Als Riester-Sparer erhalten Sie zunächst einmal die Grundzulage vom Staat. Diese beträgt bei Singles 154 Euro im Jahr. Ehepaare erhalten das Doppelte, wenn jeder einen eigenen Vertrag über eine Riesterrente abgeschlossen hat. Ähnliches gilt auch für Kinder. Für jedes Kind mit Riester-Vertrag erhalten Sie 185 Euro Kinderzulage. Liegt der Geburtstag des Kindes nach dem 31. Dezember 2007, erhalten Sie für den Aufbau Ihrer Riester-Rente sogar 300 Euro Kinderzulage.
Die Höhe der Beiträge, die Sie für Ihre Riesterrente einzahlen, bestimmt die Höhe der Zulagen. Die jährlichen Sparleistungen auf Ihren Riester-Vertrag sollten mindestens 4 % des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr betragen, höchstens jedoch 2.100 Euro. Dafür dürfen Sie bei Ihrer Steuererklärung die Aufwendungen für Ihre Riesterrente als Sonderausgaben geltend machen. Sind die Zulagen und der Sonderausgabenabzug gleich hoch, dann entfällt der durch das Riestern erlangte Steuervorteil. Ansonsten wird Ihnen der Differenzbetrag zugunsten des Steuervorteils vom Finanzamt erstattet.

Riesterrente: Wer zulageberechtigt ist

Riestern kann jeder. – Nein! Voraussetzung für das Recht auf die Riester-Rente ist, dass Sie zulageberechtigt sind. Zum Kreis der Zulageberechtigten bei der Riesterrente gehören:

– rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
– Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen
– Beamte und Amtsträger
– pflichtversicherte Landwirte
– geringfügig Beschäftigte, die nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind
– Bezieher von Arbeitslosengeld
– Bezieher von Krankengeld
– vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
– pflichtversicherte Bezieher von Vorruhestandsgeld
– nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
– Kindererziehende

Mittelbar zulageberechtigt sind die Ehepartner der aufgelisteten Personen. Auch sie haben bei der Riesterrente Aussicht auf die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro.

Riesterrente: Was Sie wissen sollten

Die Zulagen zur Riester-Rente gibt es nur für Beiträge zu Altersvorsorge-Verträgen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sind. Die spätere Auszahlung der Riesterrente wird als lebenslange Leibrente gewährt, sofern es sich nicht um ein Wohn-Riester-Produkt handelt. Bei Beginn der Riester-Rente ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 % des Guthabens möglich. Diese anfängliche Teilauszahlung sind ebenso wie die laufenden Riester-Rentenzahlungen voll steuerpflichtig.
Ein Riester-Vertrag kann nicht verpfändet, beliehen oder abgetreten werden. Dafür sind die Beiträge und die bereits erhaltenen Zulagen “Hartz IV sicher”. Das heißt, dass im Falle von Verschuldung und Privatinsolvenz nicht auf Ihre Riester-Rente zugegriffen werden kann. Bei sog. “schädlicher Verwendung” des Riester-Guthabens müssen Sie jedoch die Zulagen zur Riesterrente und die gewährten Steuervorteile zurückzahlen.

Riester ist nicht gleich Riester

Die Riesterrente lässt sich in drei Anlagekategorien aufteilen: den Banksparplan, das Fonds-Sparen und den Versicherungssparplan. Hinzu kommt noch das Wohn-Riestern, das aber auch unter dem Aspekt der Baufinanzierung betrachtet werden kann. Um bei dieser als Riester-Rente geltenden Produktvielfalt nicht den Überblick zu verlieren und sich nicht im Dschungel aus Tarifen, Vorschriften und Gebühren zu verlieren, sollten Sie sich vor dem Riestern von einem unabhängigen Experten beraten lassen. – Ihr Private Advice-Berater kennt sich mit dem Thema Riesterrente bestens aus und hilft Ihnen gern. Kontaktieren Sie uns!

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