Strafzins - Verwahrentgelt - Inflation

Strafzins, Negativzins oder Verwahrentgelt - egal wie man es nennt: es zehrt an Ihrem Vermögen. Zwischen 0,50 und 1,00% werden Ihnen jährlich als Gebühr in Rechnung gestellt. War dies vor ein paar Jahren ein Problem von wenigen "Privilegierten", so trifft es heute viele. Zudem eine Inflationsrate welche alle düsteren Prognosen in den Schatten stellt. Erfahren Sie mehr zur aktuellen Situation und Lösungen.

Strafzins, Negativzins, Verwahrentgelt und die Infaltion

 

Negativzinsen werden zur neuen Selbstverständlichkeit

So lautet die Schlagzeile Anfang Januar 2022 im Fachmagazin “AssCompact”.
Anfangs waren es wenige Exoten wie die Skatbank, die frühzeitig ein Verwahrentgelt erhoben haben. Zu Beginn des Jahres 2021 hatten bereits ca. 250 und mittlerweile rund 550 Kreditinstitute “Strafzinsen” eingeführt.
Dazu gehören viele örtliche Sparkassen, Volksbanken und so gut wie alle Direktbanken (comdirect, ING-DIBA, DKB – letztere bislang nur für Neukunden, usw.).

Im Gegenzug sinkt die Höhe, ab welchem Guthaben das Verwahrentgelt in Rechnung gestellt wird. Waren es anfangs noch meist 100.000€ – so ist man inzwischen oft bereits ab 25.000€ betroffen. Teilweise auch bereits ab 10.000€. Tendenz weiter fallend.

Die Höhe der Negativzinsen liegen meist bei 0,50% p.a. – Tendez steigend. So berechnet die VR-Bank Landsberg-Ammersee (0,70% ab 10.000€), die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg sowie die Sparkasse Bamberg (0,60% ab 25.000€) und die Merkur Privatbank einen Strafzins in Höhe von 1,00% für Einlagen (ab 100.000€).

 

Guthaben

10.000€ 20.000€ 50.000 100.000 200.000

 

Verwahrentgelt bei 0,5%

 

– 50€

 

– 100€

 

– 250€

 

– 500€

 

– 1.000€

Die Inflation ist jedoch das größere Problem

Auch wenn das Verwahrentgelt “weh tut” – das größere Problem ist die Inflation.
Da man diese auf dem Kontoauszug nicht “sieht” – wird sie oft vernachlässigt.
Die massive Auswirkung der Inflation  – selbst bei moderater Höhe gemäß EZB-Ziel:

Die offizielle Inflationsrate im Jahr 2021 sieht jedoch ganz anders aus:

Die reale Inflation wird bei vielen von uns noch höher ausfallen, da die zur Zeit extremen Preissteigerungen beim Strom, Gas oder Benzin als “Übertreibung” herausgerechnet werden. Auch die Steigerungen der Immobilienpreise finden in den Berechnungen des statistischen Bundesamtes keine Berücksichtigung. Zudem wird der “individuelle Warenkorb” von vielen eine ganz andere Aufteilung aufweisen, als bei den offiziellen Berechnungen. Wir können alle nur hoffen, dass die Einschätzung der Bundesregierung und der EZB zutreffend sind, dass 2021 auf verschiedene Sondereffekte zurückzuführen ist. Leider sprechen viele Zahlen nicht für diese optimistische Einschätzung. Die Zukunft wird zeigen, mit welcher Inflationsrate wir uns künftig auseinandersetzen müssen.

Verbrennen Sie nicht weiter Geld!

Zur Vermeidung einer Strafzinszahlung (Verwahrentgelt) haben eine Reihe sog. Parkdepots rennomierter Anbieter, die wir vermitteln können. Kostenfrei, jedoch mit “Minimalverzinsung”. Ideal um Liquidität gebührenfrei zu parken, wenn sicher steht, dass die Gelder in den nächsten Monaten benötigt werden.

Gelder, die vermutlich mittelfristig nicht benötigt werden, sollten mit einer Rendite oberhalb der Inflationsrate investiert werden. Hier gibt es beispielsweise eine Police mit Anlage in alternative Kapitalanlage. Renditeerwartung ca. 4,5% p.a., breite Risikostreuung, keine Korrelation zu Aktieninvestments, top Finanzstärke des Anbieters und kurze Kündigungsfristen.

Sprechen Sie uns einfach dazu an. Wir zeigen Ihnen gerne eine für Ihre Situation passende Lösung; bzw. eine Kombination aus verschiedenen Anlagen.

Kontaktformular Inflation

Strafzins, Negativzins, Verwahrentgelt und die Inflation: Schützen Sie Ihr Erspartes vor unnötigen Gebühren und einer massiven Geldentwertung!

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