Eine Gebäudeversicherung schützt, wie der Name schon verrät, das Gebäude und dessen Bausubstanz. Ein eigenes Haus stellt einen großen finanziellen Wert da, den Sie in jedem Fall entsprechend absichern sollten. Denn Schäden an der Bausubstanz von Gebäuden sind immer mit hohen Kosten verbunden – im Ernstfall werden leicht mehrere zehntausend Euro fällig. Die Gebäudeversicherung steht Ihnen in einem solchen Fall zur Seite und kommt für die Reparatur- bzw. Instandssetzungskosten auf, die Sie ohne entsprechende Gebäudeversicherung selbst begleichen müssten. Mit Hilfe der Experten von Private Advice bekommen Sie die Gebäudeversicherung, die Ihre Immobilie richtig absichert.
Ob eine Gebäudeversicherung im Falle eines Schadens haftet, hängt von der Ursache des Schadens ab. Sie sollten darum unbedingt darauf achten, welche Schadenstypen von Ihrer Gebäudeversicherung abgedeckt werden und nötigenfalls eine zusätzliche Absicherung aufnehmen lassen. Eine Gebäudeversicherung kommt übrigens nur für die Schäden an Ihrem Haus und dessen Bausubstanz auf. Werden beispielsweise durch ein Feuer auch Ihre Möbel oder anderer Hausrat beschädigt, reguliert Ihre Hausratversicherung diese Schäden. Grob gesagt unterscheidet man bei der Gebäudeversicherung zwei unterschiedliche Schadenstypen, den Grundschaden und den Elementarschaden.
Ein Grundschaden ist, einfach gesagt, ein Schaden, der direkt an Ihrem Haus eintritt. Wenn also z.B. ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, ein Sturm Ihr Dach abdeckt oder ein Blitz in Ihr Haus einschlägt. Grundschäden sind in der grundsätzlichen Gebäudeversicherung. Allerdings umfasst der Begriff Grundschaden in der Regel nur Schäden, die unmittelbar an Ihrem Haus entstehen. So wird eine Gebäudeversicherung, die lediglich Grundschäden abdeckt, zwar für die Schäden durch einen Blitzschlag in Ihr Haus zahlen, nicht jedoch, wenn der Blitz beispielsweise in ein nahes Umspannwerk einschlägt und Ihnen durch die folgende Stromüberspannung Schäden entstehen. Auch fallen Schäden, die beispielsweise durch ein Hochwasser ausgelöst werden, in der Regel nicht unter den Begriff des Grundschadens. In solchen Fällen zahlt die Gebäudeversicherung nur, wenn Ihr Vertrag auch Elementarschäden abdeckt.
Ein Elementarschaden ist ein Schaden, der indirekt durch die Elemente an Ihrem Haus verursacht wird. Kommt es beispielsweise durch Starkregen zu einem Hochwasser, das Ihren Keller flutet, so handelt es sich hierbei um einen Elementarschaden. Ein anderes Beispiel für einen Elementarschaden wären beispielsweise ein Erdbeben oder Feuerschäden, die durch einen Waldbrand verursacht wurden. Viele Gebäudeversicherungen bieten den zusätzlichen Kostenschutz vor Elementarschäden nur gegen zusätzliche Beiträge an. Lassen Sie sich darum in jedem Fall umfassend und unabhängig zum Thema Gebäudeversicherung beraten!
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