Alles rund um die Basisrente
Die Basisrente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente genannt, ist eine kapitalgedeckte, steuerlich begünstigte Altersvorsorge-Form, die neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Riesterrente die dritte Alternative bei der privaten Altersvorsorge darstellt, die staatlich gefördert wird. Die Basisrente wurde 2005 in Deutschland eingeführt. Namenspate der Basisrente ist der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Adalbert (“Bert”) Rürup, der von 2000 bis 2009 dem “Rat der Wirtschaftsweisen” angehörte und die Regierung in ökonomischen Fragen beriet.
Basisrente – Für wen ist sie gedacht?
Die Basisrente richtet sich in erster Linie an gut verdienende Selbstständige, die sich komplett aus der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet haben und alternativ weder Riester-Rente noch betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Hier hat ein Vertrag über eine Rürup-Rente vor allem Sinn, um in jedem Fall das Existenzminimum im Rentenalter abzusichern. Aus diesem Blickwinkel ist die kapitalgedeckte Rürup-Rente tatsächlich eine echte Basisrente.
Basisrente: Was Sie erwarten dürfen
Die Rürup- oder Basisrente funktioniert im Grunde nicht anders als eine konventionelle Rentenversicherung. In der Ansparphase der Basisrente zahlen Sie Ihre Beiträge, die verändert werden können. In der Auszahlungsphase der Basisrente erhalten Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen in Form einer lebenslangen Leibrente. Eine Sofortauszahlung von bis zu 30 % Ihres Guthabens wie bei der Riester-Rente ist bei der Rürup-Rente nicht vorgesehen.
Die staatliche Förderung der Basisrente erfolgt ausschließlich indirekt, indem Ihnen für Ihre Beiträge attraktive Steuervorteile gewährt werden. In der Ansparphase ist die Basisrente pfändungsgeschützt und “Hartz IV sicher”. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag über die Basisrente schon vor einer möglichen Insolvenz oder der Beantragung von ALG II geschlossen worden ist.
Zusatzversicherungen zur Basisrente
Zur Rürup-Rente können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, deren Beiträge dann wie bei der eigentlichen Basisrente steuerlich gefördert werden. Das betrifft zunächst die Hinterbliebenen-Absicherung von verheirateten Ehepartnern und Kindern, für die noch ein Kindergeldanspruch besteht. Im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Basisrente lassen sich schließlich auch eine Rente oder die Beitragsübernahme im Falle der Berufsunfähigkeit vereinbaren.
Rürup-Rente und Steuer
In der Ansparphase können die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die Steuervorteile beim Aufbau der Rürup-Rente sind jedoch begrenzt. Dazu gibt es komplizierte Regelungen, über die Sie Ihr Private Advice-Berater gern im Detail informiert. Grundsätzlich können im Rahmen der Sonderausgaben nur die gesetzlichen Höchstbeträge nach dem Alterseinkünftegesetz als Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge geltend gemacht werden können. Das sind derzeit für Ledige etwas mehr als 22.000 Euro, für Verheiratete gut 44.000 Euro (Stand 2015). Bei Einführung der Basisrente 2005 konnten 60% der Jahresbeiträge steuerlich abgesetzt werden. Aktuell sind es 80%; und 2025 werden es dann 100% sein.
In der Leistungsphase entspricht die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente der der gesetzlichen Rentenversicherung. Die monatlichen Leistungen aus der Basisrente sind freilich bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Basisrente wird hier für jeden Jahrgang festgelegt. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der Prozentsatz, der versteuert werden muss.
Basisrente im Vergleich – Ihr Private Advice Berater hilft
Die Basis- oder Rüruprente gibt es in speziell dafür vorgesehenen Tarifen als konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung und in der Ansparphase auch als Fonds-Sparplan. Die Unterschiede zwischen den Anbietern und Angeboten sind bei der Basisrente nicht weniger groß als beim Riestern. Folglich lohnt sich auch bei der Basisrente ein Vergleich. Ohne umfassende und unabhängige Beratung bei den Rürup-Rentenverträgen laufen Sie Gefahr, den falschen Tarif für Ihre Basisrente abzuschließen, an den Sie dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gebunden sind. – Fragen Sie also am besten die Experten von Private Advice! Wir beraten Sie gern zum Thema Basisrente nach Rürup.