Mini-Photovoltaikanlagen von Versicherern in Musterbedingungen aufgenommen

6.02.2024

Im Jahr 2023 haben die Deutschen circa 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, auch Steckersolargeräte genannt, auf ihren privaten Balkonen installiert. Das ist eine Vervierfachung im Vergleich zu 2022, so der Bundesverband Solarwirtschaft. Auf diesen Boom haben die Versicherer reagiert und letztens erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen präsentiert. Eine neu abgeschlossene Hausratversicherung, welche sich an dieser Police orientiert, beinhaltet den Schutz gegen Blitzeinschläge, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl.

Alle Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen mit älteren Hausratversicherungen sollten deren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls ihrem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift abhängig vom Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Das Haftpflichtrisiko sollte zudem auch nicht vergessen werden, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon abstürzt und einen folgenreichen Kurzschluss verursacht.  Für größere Photovoltaikanlagen gibt es separate, speziell auf den individuellen Bedarf abgestimmte Versicherungspolicen.

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