Werkstattrisiko bei Unfallschäden: Wer für überhöhte Reparaturkosten haftet

14.09.2026

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für Geschädigte häufig die Frage, wer für die Kosten der notwendigen Fahrzeugreparatur aufkommt. Grundsätzlich gilt dabei das sogenannte Werkstattrisiko: Arbeitet eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich oder rechnet sie Leistungen fehlerhaft beziehungsweise überhöht ab, müssen die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten grundsätzlich vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden. Für Werkstätten bedeutet dieser Grundsatz allerdings keinen Freibrief für eine beliebige oder unwirtschaftliche Reparatur. Das hat das Landgericht Saarbrücken nun in zweiter Instanz bestätigt.

Nach Auffassung des Gerichts gehört es zu den Aufgaben eines Fachbetriebs, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturmaßnahmen auf ihre Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Werden notwendige Prüfungen unterlassen und entstehen dadurch vermeidbare Mehrkosten, kann die Werkstatt selbst für den daraus resultierenden Schaden haften. Für Fahrzeughalter ist diese Entscheidung insbesondere deshalb relevant, weil sie zeigt, dass die Verantwortung für eine fachgerechte und wirtschaftliche Reparatur nicht vollständig auf den Versicherer oder den Geschädigten verlagert werden kann.

Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, bei dem eine Werkstatt für die Lackierung eines Unfallfahrzeugs insgesamt 80 Arbeitswerte abrechnete. Diese Zahl entsprach zwar den Angaben eines privaten Schadengutachtens, die Herstellervorgaben sahen für die entsprechende Lackierarbeit jedoch lediglich 56 Arbeitswerte vor. Der Kfz-Versicherer wollte deshalb nur fünf Sechstel der geltend gemachten Rechnung übernehmen. Den verbleibenden Betrag von rund 1.000 Euro muss nach dem Urteil nun die Werkstatt selbst tragen.

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall sein kann. Für Fahrzeughalter geht es dabei nicht nur um die schnelle Reparatur des eigenen Fahrzeugs, sondern auch um die korrekte Durchsetzung bestehender Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Gerade bei größeren Unfallschäden können Gutachten, Reparaturkosten und die Abgrenzung zwischen berechtigten und vermeidbaren Kosten schnell komplex werden. Eine professionelle Begleitung und eine leistungsstarke Kfz-Versicherung können daher entscheidend dazu beitragen, dass die Interessen des Geschädigten gewahrt bleiben und finanzielle Nachteile vermieden werden. Bei Fragen stehen die Experten von Private Advice Versicherugsmakler gerne zur Verfügung.

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
Name Beschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
Name Beschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
Name Beschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
Name Beschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
Name Beschreibung