Werkstattrisiko bei Unfallschäden: Wer für überhöhte Reparaturkosten haftet
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für Geschädigte häufig die Frage, wer für die Kosten der notwendigen Fahrzeugreparatur aufkommt. Grundsätzlich gilt dabei das sogenannte Werkstattrisiko: Arbeitet eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich oder rechnet sie Leistungen fehlerhaft beziehungsweise überhöht ab, müssen die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten grundsätzlich vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden. Für Werkstätten bedeutet dieser Grundsatz allerdings keinen Freibrief für eine beliebige oder unwirtschaftliche Reparatur. Das hat das Landgericht Saarbrücken nun in zweiter Instanz bestätigt.
Nach Auffassung des Gerichts gehört es zu den Aufgaben eines Fachbetriebs, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturmaßnahmen auf ihre Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Werden notwendige Prüfungen unterlassen und entstehen dadurch vermeidbare Mehrkosten, kann die Werkstatt selbst für den daraus resultierenden Schaden haften. Für Fahrzeughalter ist diese Entscheidung insbesondere deshalb relevant, weil sie zeigt, dass die Verantwortung für eine fachgerechte und wirtschaftliche Reparatur nicht vollständig auf den Versicherer oder den Geschädigten verlagert werden kann.
Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, bei dem eine Werkstatt für die Lackierung eines Unfallfahrzeugs insgesamt 80 Arbeitswerte abrechnete. Diese Zahl entsprach zwar den Angaben eines privaten Schadengutachtens, die Herstellervorgaben sahen für die entsprechende Lackierarbeit jedoch lediglich 56 Arbeitswerte vor. Der Kfz-Versicherer wollte deshalb nur fünf Sechstel der geltend gemachten Rechnung übernehmen. Den verbleibenden Betrag von rund 1.000 Euro muss nach dem Urteil nun die Werkstatt selbst tragen.
Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Schadenabwicklung nach einem Verkehrsunfall sein kann. Für Fahrzeughalter geht es dabei nicht nur um die schnelle Reparatur des eigenen Fahrzeugs, sondern auch um die korrekte Durchsetzung bestehender Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Gerade bei größeren Unfallschäden können Gutachten, Reparaturkosten und die Abgrenzung zwischen berechtigten und vermeidbaren Kosten schnell komplex werden. Eine professionelle Begleitung und eine leistungsstarke Kfz-Versicherung können daher entscheidend dazu beitragen, dass die Interessen des Geschädigten gewahrt bleiben und finanzielle Nachteile vermieden werden. Bei Fragen stehen die Experten von Private Advice Versicherugsmakler gerne zur Verfügung.
