Neue Regeln für Investmentfonds: Mehr Transparenz bei Liquiditätsrisiken

2.09.2026

Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds, mit dem europäische Vorgaben zum Liquiditätsmanagement von Fonds in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel der Neuregelung ist es, die Risiken zu begrenzen, die entstehen können, wenn bei offenen Investmentfonds viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben möchten. Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen künftig für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Instrumente zum Liquiditätsmanagement in den Anlagebedingungen vorsehen und konkret festlegen, wie diese im jeweiligen Fall eingesetzt werden. Für Geldmarktfonds genügt ein entsprechendes Instrument. Die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten sind dabei nicht grundsätzlich neu. Instrumente wie Swing Pricing, Dual Pricing oder Rücknahmebeschränkungen werden bereits seit längerer Zeit eingesetzt, erhalten durch die neue gesetzliche Regelung jedoch einen verbindlicheren Rahmen.

Für Anleger bedeutet dies vor allem mehr Transparenz bereits vor einer Investitionsentscheidung. Wer beispielsweise Anteile an einem offenen Investmentfonds oder einem offenen Immobilienfonds erwerben möchte, kann künftig besser nachvollziehen, welche Maßnahmen im Fall eines erhöhten Liquiditätsbedarfs zum Einsatz kommen können. Dazu können beispielsweise Preisanpassungen oder Beschränkungen bei der Rückgabe von Fondsanteilen gehören. Gerade für Anleger mit größeren Vermögen ist es daher sinnvoll, nicht ausschließlich auf die langfristige Wertentwicklung eines Fonds zu achten, sondern auch die Liquidität und die konkreten Rückgabemöglichkeiten im Krisenfall zu berücksichtigen.

Eine besondere Regelung gilt zudem für offene Immobilienfonds. Setzt ein solcher Fonds innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren insgesamt dreimal die Rücknahme von Anteilen aus, muss der Fonds abgewickelt werden. Hintergrund ist das strukturelle Liquiditätsrisiko offener Fonds: Während Anleger ihre Anteile grundsätzlich zurückgeben können, sind die zugrunde liegenden Vermögenswerte – insbesondere Immobilien – häufig nicht kurzfristig veräußerbar. Kommt es in einem angespannten Marktumfeld zu umfangreichen Rückgabewünschen, kann dadurch ein erhebliches Spannungsverhältnis zwischen den Liquiditätsanforderungen der Anleger und der tatsächlichen Verfügbarkeit der Fondsvermögenswerte entstehen.

Für Anleger ist die Neuregelung grundsätzlich positiv zu bewerten, da sie für mehr Transparenz und eine klarere Verteilung der Liquiditätsrisiken sorgt. Das grundlegende Risiko, dass ein offener Fonds bei außergewöhnlich hohen Rückgabewünschen an seine Liquiditätsgrenzen stößt, lässt sich allerdings auch durch gesetzliche Vorgaben nicht vollständig beseitigen. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl einer Kapitalanlage neben Renditechancen und Kosten auch die Liquiditätsstruktur, mögliche Rücknahmebeschränkungen und die konkrete Ausgestaltung des Fonds zu berücksichtigen. Gerade bei größeren Anlagebeträgen kann eine individuelle Analyse der jeweiligen Anlagestrategie dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und das eigene Vermögen langfristig ausgewogen zu strukturieren. Bei Fragen stehen die Experten von Private Advice Versicherugsmakler gerne zur Verfügung.

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