Die Riester-Rente-Chancen für jedermann

21.11.2014

Egal ob jung oder alt, die Frage nach der Rente beschäftigt zu Recht jeden. Bei der Umsetzung konkreter Vorsorgemaßnahmen für die eigene Rente scheuen trotzdem noch einige den Aufwand. Jedoch ist eine frühe Vorsorge entscheidend für die spätere Rente. Denn je früher man anfängt vorzusorgen, desto günstiger wird es insgesamt und desto höher fällt somit später die eigene Rente an. Dabei ist die Nutzung von staatlich geförderten Angeboten zur Altersvorsore jedem selbst überlassen. Ein solches Angebot ist beispielsweise die Riester-Rente. Diese Art von Verträgen rechnet sich auf jeden Fall auf Dauer, was zahlreiche Untersuchungen zeigten. Schließen Sie einen Riester-Vertrag ab, erhalten Sie eine staatliche Zulage und in vielen Fällen zusätzlich auch eine Steuererleichterung. Wichtig ist zu wissen, dass nicht nur Berufstätige riestern können.

Huckepack-Riestern

Ein sogenanntes Huckepack-Riestern kommt in Frage, wenn ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nicht arbeitet, beziehungsweise über kein eigenes Einkommen verfügt. Dieser kann dennoch einen Riester-Vertrag abschließen. Beim Huckepack-Riestern muss mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt sein und bereits einen entsprechenden Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Der zweite Vertrag wird dann im wahrsten Sinne des Wortes „huckepack“ genommen. Dabei werden die staatlichen Zuschüsse auch in Fällen bezahlt, in denen der Partner selbst nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Bei einem Mindestbeitrag von 60 Euro können somit die Grundzulage von 154 Euro hinzukommen.

Riestern in der Elternzeit

Den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr im Rahmen eines Riester-Vertrages müssen diejenigen zahlen, die kein eigenes Einkommen haben. Wichtig ist jedoch vor allem für Eltern die folgende Information: Im ersten Jahr der Elternzeit greift die normale Riester-Regelung, dass für eine volle Förderung vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt wurden. Erst in den darauffolgenden Jahren reicht dann der Mindestbeitrag aus. Solche Kinderzulagen müssen außerdem ach beantragt werden. Was jedoch gesagt werden kann ist, dass Kinder und Riester-Vertrag sich durchaus lohnen. Pro Jahr gibt es nämlich für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro.

Steuern sparen

Es ist vermutlich nicht übertrieben zu behaupten, dass jeder gerne Steuern sparen möchte. Dies ist auch über die Riester-Rente möglich, da der Staat hierbei zum einen über die jährlichen Zulagen und zum anderen über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung fördert. Dies bedeutet konkret, dass das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung prüft, ob über die Zulage hinaus eine Steuerersparnis als Sonderausgabenzahlung gewährt werden kann. Die Höhe dieser steuerlichen Ersparnis über Sonderausgabenabzug hängt hierbei unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. So kann ein Maximalbetrag von 2 100 Euro jährlich, abzüglich der Zulagen steuerlich abgesetzt werden.

Wohn-Riester

Durch den sogenannten Wohn-Riester, kann die seit einigen Jahren bekannte und weitverbreiteste Riester-Förderung auch zum Kauf, Bau oder zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Das wird viele deutsche „Häuslebauer“ erfreuen, da man durch spezielle Fördergelder doch gleich noch baufreudiger wird. Das Sparguthaben kann außerdem dann später wenn nötig für die alters- oder behindertengerechte Modernisierung der eigenen Immobilie genutzt werden.

Haben Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Riester-Rente? Wenden Sie sich an die Versicherungsexperten von Private Advice!

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