Der Garantiezins sinkt – rechtzeitig Rendite sichern

14.12.2014

Höchsrechnungszinssatz sinkt

Ein neues Jahr bringt nicht nur privat viele Veränderungen mit sich, sondern auch für die Versicherungen. Die bedeutendste betrifft jedoch den Garantiezins. Zum 1. Januar 2015 sinkt der sogenannte Höchstrechnungszinssatz von derzeitigen 1,75 auf 1,25 Prozent. Zahlreiche Versicherungssparten sind betroffen, weshalb auch ein Handlungsbedarf für all diejenigen besteht, die sich den bisherigen Zinssatz sicher wollen.

Reaktion auf Niedrigzinsen

Die Politik möchte durch das Senken des Garantiezinssatzes den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unter die Arme greifen. Angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus würden die Versicherungsgesellschaften sonst in Zukunft einige Schwierigkeiten bekommen. Ihnen würde es wahrscheinlich nicht möglich sein, die bisher garantierten Leistungen mit den Anlagen an den Finanzmärkten zu erwirtschaften. Zum aller ersten Mal wurde der Höchstrechnungszinssatz im Jahr 2000 gesenkt und zwar von 4 auf 3,25 Prozent.

Garantierte Verzinsung

Als Garantiezins wird der Wert bezeichnet, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der gebildete Kapitalstock mindestens verzinst wird. Dieser bleibt während der gesamten Laufzeit der Versicherung gleich. Die erwähnten Absenkungen betreffen nur neu geschlossene Verträge, also Verträge die ab dem Jahr 2015 geschlossen werden. Bei den anderen bereits bestehenden Verträgen bleibt es bei den abgegebenen Garantiezusagen. Der Garantiezins stellt generell jedoch nur einen von vielen Bausteinen der Gesamtrendite einer Lebensversicherung dar. Kunden erhalten zusätzlich auf ihren Sparanteil eine Überschussbeteiligung. Die Höhe dieser Überschussbeteiligung ist jedoch weder garantiert, noch bei Vertragsschluss in irgend einer Weise absehbar.

Wichtiger Renditebaustein

Aus diesen Gründen sollte der aktuelle Garantiezins hauptsächlich bei einer Berechnung berücksichtigt werden. Trotzdem besteht immer noch ein Grund zur Hoffnung, dass auch in Zukunft die Überschussbeteiligung eine relevante Renditegröße bleibt. Durch die Reform steigt nämlich die Mindestbeteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen von zurzeit 75 auf 90 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Neuvertrag abgeschlossen haben, oder Bestandskunde sind. Solche Risikoüberschüsse entstehen, sind weniger Risiken eingetreten als kalkuliert wurden.

Viele Sparten betroffen

Diese Änderungen des Garantiezinses betreffen sehr viele Versicherungssparten. Neben den konventionellen Lebens- und Rentenversicherungen sind auch Risikolebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen mit Beitragserhaltungsgarantie oder Pflege– und Berufsunfähigkeitsversicherungen betroffen. Deshalb ergibt sich vielfacher Handlungsbedarf. Möchten Sie sich also den bisherigen Garantiezins von 1,75 Prozent sichern, ist es notwendig, dass Sie noch im Jahr 2014 einen entsprechenden Vertrag abschließen. Ein solcher Abschluss rechnet sich bei einer entsprechenden Laufzeit auch sehr schnell!

Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema? Die Versicherungsexperten von Private Advice helfen Ihnen gerne weiter!

 

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